Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel jetzt anfragen.
Jetzt gleich einen Termin für die Geräteprüfung vereinbaren und Ihre Geräte nach ÖVE/ÖNORM E 8701 prüfen lassen.
In unserem tagtäglichen Berufsleben verwenden wir elektrische Geräte. Sei es der Bildschirm des PC’s oder auch die Büro Kaffeemaschine. Die Mitarbeiter müssen sich darauf verlassen können, dass die Geräte einwandfrei funktionieren und keine Gefahr besteht daran Schaden zu nehmen – hierfür sorgt die ÖVE/ÖNORM E 8701 – die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel!
Hier ruft die Pflicht des Arbeitgebers, diese hat die Verpflichtung diesem Sicherheitsbedürfnis nachzukommen und die Mitarbeiter zu schützen. Das Ziel des Betreibers muss es sein, die elektrischen Geräteprüfung nach den letztgültigen Normen der ÖVE/ÖNORM E 8701 stets zu prüfen und zu warten. Mit der Geräteprüfung kann festgestellt werden ob die Geräte betriebssicher sind oder nicht.
Laut §2 ESV 2012, haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter vor Benutzung von Arbeitsmitteln ob diese irgendwelche Mängel aufweisen.
Was beinhaltet die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach ÖVE/ÖNORM E 8701?
Die Prüfung erfolgt der Reihe nach und beinhaltet folgendes:
- Sichtprüfung
- Prüfung des Schutzleiters
- Messung des Isolationswiderstandes, Schutzleiterstromes
- Messung des Berührungsstromes, Ersatzableitstromes
- Schutzleiterwiderstandsmessung
- Funktionstest
- Prüfung der Aufschriften
- Dokumentation/Prüfprotokoll
Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?
Das sind jene Geräte welche bewegt werden können und mit der Spannungsquelle verbunden sind. Die Versorgung erfolgt über ein Kabel und einem Stecker. Weitere Geräte wären:
- Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
- Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
- Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
Wie oft muss die Geräteprüfung erfolgen?
Grundsätzlich gilt, bei der ersten Inbetriebnahme und bei einer Änderung oder vor Wiederinstandsetzung – muss ein Prüfung erfolgen. Zudem gibt es noch eine wiederkehrende Prüfung welche in der Regel nach 5 Jahren erfolgen sollte.
Anbei auch eine Empfehlung der Prüffristen lt. Elektroschutzverordnung 2012:
- alle zehn Jahre, in denen die keine starke Benutzung der Betriebsmittel erfolgt, zum Beispiel Büros in denen keine außergewöhnliche Belastung stattfindet
- alle drei Jahren, bei stärkerer Beanspruchung der Geräte, klassisch hierfür wären Werkstätten, Küchen,..
- jedes Jahr auf Baustellen
- alle sechs Monate, bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau
Sollten außergewöhnliche Beanspruchungen üblich sein, so schreibt die Behörde (Gewerbebehörde) eine kürzere Prüffrist vor. Diese Auflagenpunkte finden sich im Genehmigungsbescheid.
Durch eine Geräteprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8701 lassen sich defekte von Geräten schnell und sicher überprüfen.
Was wären außergewöhnliche Beanspruchungen?
Wenn das ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Gerät oder Betriebsmittel folgenden Umständen dauerhaft oder öfter in Verbindung steht:
- Feuchtigkeit und Nässe,
- Temperaturen unter -20°C oder über +40°C
- korrosive Stoffe,
- zusätzliche Witterungseinflüsse,
- Staub durch Arbeitsvorgänge
Kosten für eine Geräteprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Die Kosten für die Geräteprüfung pro Gerät können stark variieren, da die Kosten von der Stückzahl und von der Zugänglichkeit der einzelnen Betriebsmitteln abhängen.
Unsere Experten beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und können anschließend ein individuell passendes Angebot für Sie erstellen. Überzeugen Sie sich selbst von unserem unschlagbaren Preis Leistungsverhältnis.
Sie möchten Ihre Geräte überprüfen lassen? Nehmen Sie gleich heute noch mit uns Kontakt auf.