Man kennt es, der alter MieterIn zieht demnächst aus und recht schnell soll die Wohnung wieder vermietet werden. Doch was genau ist notwendig bei der Wiedervermietung? Muss wieder ein E Befund gemacht werden? Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen um einen reibungslosen Wechsel hinzukriegen.
E Befund Wohnung
Der Elektrobefund wird wieder fällig ! Nach den gesetzlich geltenden Bestimmungen muss bei einem Mieterwechsel in Hauptmietwohnungen die elektrische Anlage zu überprüfen. Und zwar nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetztes (auch ETG 1992). Die Elektrotechnikverordnung (§7a ETV0 2002/A2) sagt uns welche Schritte bei einem Mieterwechsel erforderlich sind (§2 Abs. 1 MRG):
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