Blitzschutz Wien
Suchen Sie nach einem zuverlässigen Partner für Blitzschutz und Erdungsanlagen? Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für professionelle Blitzschutzlösungen, Blitzschutzbau und Blitzschutzüberprüfungen zur Seite.
Blitzschutz für Ihre Sicherheit
Eine gut geplante und installierte Blitzschutzanlage ist von entscheidender Bedeutung, um Ihr Zuhause, Ihre Wohnanlage, Ihr Unternehmen oder Ihre Industrieanlage vor den Kräften eines Blitzschlages zu schützen. Eine Blitzschutzanlage ist darauf ausgelegt, Gefahren zu minimieren und Schäden zu verhindern.
Blitzschutzüberprüfung für bestehende Anlagen
Sie haben schon eine Blitzschutzanlage? Eine regelmäßige Kontrolle der Schutzeinrichtung ist ein wesentlicher Bestandteil für die langlebige Funktion und den Erhalt der Anlage. Hierzu gibt es bestimmte Intervalle welche in Österreich gelten:
Bei der Installation einer Blitzschutzanlage in Österreich muss diese unbedingt gemäß den Normen der österreichischen Elektrotechnik durchgeführt werden. Außerdem ist es erforderlich, dass die Blitzschutzanlage regelmäßig von einem Elektriker überprüft wird und das Ergebnis in einem Prüfbefund dokumentiert wird. Selbst wenn ein Blitzschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist er immer empfehlenswert, um schwerwiegende Schäden durch Blitzeinschläge an Gebäuden und elektronischen Geräten zu verhindern.
Blitzschutzüberprüfungen für Hausverwaltungen
Wir bieten für Hausverwaltungen neben Rundgängen und E-Befunden auch die Überprüfung der Blitzschutz und Erdungsanlage an.
Wieviel kostet die Blitzschutzüberprüfung?
Eine wiederkehrende Überprüfung hängt oft auch von der Qualität der bestehenden Unterlagen ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Überprüfung ab 299€ excl. MwSt. kostet. Dieser Preis hängt auch stark von der Größe und Beschaffenheit des Objektes ab.
Wir erstellen gerne eine Angebot für eine Blitzschutzüberprüfung.
Welche Vorschriften gelten für den Blitzschutz?
Die Errichtung einer Blitzschutzanlage hängt von einigen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
– OIB Richtlinie
– Gewerbeordnung
– Feuerpolizeiliche Bestimmungen
– Arbeitnehmerschutzverordnung
– Behördenbescheide (Betriebsanlagengenehmigung)
Bei der Errichtung dieser kommt die ÖNORM EN62305 Teil 1 bis 4 zu tragen, daher nach dieser ist die Anlage zu planen und zu errichten.
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